Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder und Jugendhilfe in Mitteldeutschland. Fachkräftebefragung zur Situation von jungen trans*, inter* und nicht-binären Menschen. Ergebnisbericht
Im Jahr 2021 verabschiedete die Bundesregierung ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das „transidente, intergeschlechtliche und nichtbinäre junge Menschen“ berücksichtigt (KJSG §9, Absatz 3). Bei der Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sollen die Lebenslagen von Mädchen, Jungen und jungen trans*, inter* und nicht-binären (TIN) Menschen einbezogen werden. Benachteiligungen sollen abgebaut und die Gleichberechtigung der Geschlechter gefördert…