Fakten zu Intergeschlechtlichkeit. Inklusiv und differenziert: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und seine erweiterte Geschlechterperspektive
Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ist seit dem 10. Juni 2021 in Kraft. Es verankert im Achten Buch Sozialgesetzgebung (SGB VIII) Selbstbestimmung und Teilhabegerechtigkeit im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. In dem vorliegenden Faktenpapier werden die wichtigsten Änderungen, die auch eine erweiterte Geschlechterperspektive miteinbeziehen, vorgestellt.