Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt. Ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Viele Menschen werden wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Behinderung oder anderer Merkmale diskriminiert. Rechtsanwält:innen können diese Menschen unterstützen, vor Gericht gegen Diskriminierung vorzugehen. Das Projekt „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ des Instituts für Menschenrechte verfolgt das Ziel, Anwält:innen mit Informationen und Fortbildungen in ihren Beratungs- und Handlungskompetenzen zu stärken. In einem mehrsprachigen Flyer stellt…