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Mit Recht gegen Rassismus. Chancen und Grenzen strategischer Prozessführung im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am Beispiel diskriminierender Einlasskontrollen vor Diskotheken
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Rassismus an der Diskotür ist eine Tatsache und nicht zu leugnen. Auch ist es nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Das jedoch nachzuweisen, ist schwierig, aber nicht unmöglich.
Die Analyse bezieht sich auf diese Diskriminierungsform und die Möglichkeiten, juristisch dagegen etwas zu unternehmen.
Begriffe & Methoden kurz erklärt
Struktureller Rassismus
Rassismus bezeichnet eine Form der Abwertung und Ausgrenzung aufgrund von Hautfarbe, Haaren, Namen, Sprache, Herkunft und oftmals stereotypischen äußerlichen...
Rassismus gegen Rom:nja und Sinti:zze
Die Bezeichnung Rassismus gegen Rom:nja und Sinti:zze beschreibt die Abwertung, Ablehnung und Diskriminierung von Menschen, die als Rom:nja und/oder Sinti:zze...
Othering
Der Begriff „othering“ stammt von dem englischen Begriff „other“ oder „otherness“, was so viel wie „anders“ oder „andersartig“ bedeutet. Im...