Gemeinsam gegen Diskriminierung. Fakten für ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Brandenburg
Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierungen sind unveräußerliche Grundrechte, die jedem Individuum zustehen. Es ist die Verantwortung jeder staatlichen Stelle, diese Rechte zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit europarechtlichen Bestimmungen ist Deutschland dazu verpflichtet, einen rechtlichen Diskriminierungsschutz zu implementieren. Hierfür wurde im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene verabschiedet. Durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes…