Leitfaden Selbstbestimmungsgesetz. Informationen zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem SBGG
Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz: SBGG) ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Es regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und der Vornamen. Es löste die bisherigen Verfahren zur Geschlechtseintrags- und Vornamensänderung ab und vereinheitlichte diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Damit genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben.
Der Leitfaden zum Selbstbestimmungsgesetz verfolgt zwei Ziele. Zum einen möchte er Personen, die den Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem SBGG ändern wollen, die nötigen Informationen mitgeben. Zum anderen soll er Rechtsanwender:innen, Standesbeamt:innen und Berater:innen einen Überblick über das neue Gesetz und das Verfahren zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen bieten.
Inhaltliche Schwerpunkte: Antidiskriminierung, Diversität, Gender, Homo-, Trans- und Inter*feindlichkeit