Damals… 26. Mai 1993 – Der "Asylkompromiss"
Am 26. Mai 1993 beschloss der Deutsche Bundestag Art. 16 GG, der das Recht auf Asyl regelt, durch Art. 16a GG zu erweitern. Als „Asylkompromiss“ ist diese Grundgesetzänderung in die deutsche Geschichte eingegangen. Der „Asylkompromiss“ war dann auch der Höhepunkt einer Entwicklung, die kurz nach der Wiedervereinigung begann. Anfang der 1990er-Jahre schwappte eine regelrechte Welle…